Rechtslage
Mindestalter fürs Tätowieren in Valencia
Die Norm, die in Valencia gilt, ist keine staatliche, sondern eine regionale. Und sie sagt etwas, das viele überrascht.
Die anwendbare Norm
Das Dekret 83/2002 vom 23. Mai der valencianischen Regierung regelt Tätowierung, Mikropigmentierung, Piercing und ähnliche Techniken in der gesamten Valencianischen Gemeinschaft. Es ist der Text, an den sich ein Studio in Valencia halten muss.
Was darin über Minderjährige steht
Artikel 18 legt fest, dass diese Praktiken an minderjährigen Personen durchgeführt werden dürfen, sofern sie es selbst verlangen und die schriftliche Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters vorliegt.
Im Klartext: Die valencianische Norm legt kein zahlenmäßiges Mindestalter fest. Verlangt werden zwei Dinge gleichzeitig – dass die minderjährige Person es selbst will und dass eine schriftliche Erlaubnis von Vater, Mutter oder Vormund vorliegt. Es ist Sache des gesetzlichen Vertreters, zu beurteilen, ob die minderjährige Person reif und urteilsfähig genug ist.
Was in der Praxis passiert
Dass das Gesetz es mit Erlaubnis zulässt, heißt nicht, dass ein Studio es auch macht. Viele Studios in Valencia fahren ihre eigene Linie und tätowieren unter keinen Umständen Minderjährige unter 18 Jahren – aus juristischer Vorsicht und aus Verantwortung. Andere tun es erst ab einem bestimmten Alter, mit anwesendem Vormund und mit Papieren. Ruf an, bevor du hinfährst: Das spart dir die Fahrt.
Was du mitbringen musst, wenn du minderjährig bist und das Studio zustimmt
- Ausweis oder Reisepass der minderjährigen Person.
- Ausweis von Vater, Mutter oder gesetzlichem Vormund.
- Familienbuch oder ein Dokument, das die gesetzliche Vertretung belegt.
- Schriftlich unterzeichnete Einwilligung. Viele Studios haben ein eigenes Formular.
Und beim Piercing?
Derselbe Artikel 18 deckt Piercing, Skarifizierung und ähnliche Techniken ab, mit der identischen Anforderung: Wunsch der minderjährigen Person plus schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.
Diese Seite fasst die Regelung zu Informationszwecken zusammen und ersetzt weder den amtlichen Text noch eine Rechtsberatung. Den vollständigen Wortlaut findest du im Dekret 83/2002, veröffentlicht im DOGV, dem Amtsblatt der Valencianischen Gemeinschaft.